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   BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08   

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https://dejure.org/2009,7431
BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08 (https://dejure.org/2009,7431)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - IX ZB 162/08 (https://dejure.org/2009,7431)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - IX ZB 162/08 (https://dejure.org/2009,7431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen aufgrund der Verletzung der Verfahrensobliegenheit des § 296 Abs. 2 S. 2 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 2 Satz 2
    Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen aufgrund der Verletzung einer Verfahrensobliegenheit

  • Judicialis

    InsO § 295 Abs. 2; ; InsO § 296 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295 Abs. 2; InsO § 296 Abs. 2 S. 2
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Obliegenheiten des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08
    Davon abgesehen haben die Gläubiger zur Begründung ihrer Versagungsanträge in zulässiger Weise auf die Berichte des Treuhänders und die Mitteilung des Insolvenzgerichts Bezug genommen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 91/06

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08
    Wird die Versagung der Restschuldbefreiung auf § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO gestützt, bedarf es neben einer Obliegenheitsverletzung als weiterer Voraussetzung einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger (BGH, Beschl. v. 12. Juni 2008 IX ZB 91/06, VuR 2008, 434).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 156/04

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 162/08
    Die Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Verfahrensobliegenheit des § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 295 Abs. 2 InsO kann, ohne dass es eines Gläubigerantrags bedarf, von Amts wegen nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO versagt werden (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 156/04, NZI 2007, 534 Rn. 6; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 296 Rn. 30; HK InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 296 Rn. 12).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08

    Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche

    Dem Sinn und Zweck des § 296 Abs. 2 InsO, dem Gericht die Sachaufklärung zu erleichtern und dies für den Fall der Weigerung des Schuldners, die geforderten Auskünfte zu erteilen, mit der Versagung der Restschuldbefreiung zu sanktionieren (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 193 zu § 245), liefe es zuwider, wenn für die Versagung wegen Verstoßes gegen Verfahrensobliegenheiten im gerichtlichen Verfahren wiederum Voraussetzung wäre, dass die Obliegenheitsverletzung die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigte (BGH, Beschl. v. 5. März 2009 - IX ZB 162/08, Rn. 5, zitiert nach [...]).
  • LG Hamburg, 23.06.2011 - 326 T 7/11

    Zur Versagung der Restschuldbefreiung seitens des Insolvenzgerichts von Amts

    Auch der BGH hatte sich bisher in allen vorhergehenden Entscheidungen, die sich mit einer Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund des § 296 Abs. 11 S. 3 InsO befasst haben, nur mit Fällen auseinander zu setzen, denen ein verfahrenseinleitender, zulässiger Gläubigerantrag zugrunde lag ((vgl. BGH IX ZB 156/04 v. 25.01.07, IX ZB 162/08 v. 05.03.2009, IX ZB 116/08 v. 14.05.2009).
  • LG Freiburg, 13.01.2011 - 3 T 312/10

    Vorausgegangener Antrag eines Gläubigers als Voraussetzung für die Durchführung

    In den von der Gegenansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 05.03.2009 - IX ZB 162/08 - 14.05.2009 - IX ZB 116/08 - 08.10.2009 - IX ZB 169/08 - 21.01.2010 - IX ZB 67/09 - ) lagen jeweils Gläubigerversagungsanträge vor.
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